28.06.2005

Jedermannkonto: Sparkasse wird verpflichtet, jedem Bürger ein Girokonto einzurichten.

Das Landgericht Bremen hält die ZKA-Selbsverpflichtung für bindend und verurteilte die Sparkasse Bremen zur Einrichtung eines Guthabenkontos (Urteil vom 16.06.2005, Az.: 2-O-408/05). Nach Meinung des Gerichts geht die "freiwillige" Selbstverpflichtung der Banken "über eine symbolische Bedeutung weit hinaus". ... "Die Freiwilligkeit bezieht sich lediglich auf die Freiwilligkeit, eine bindende Regelung festzulegen. Nur aufgrund der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft hält es der Gesetzgeber derzeit nicht für erforderlich, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Durch Auslegung der §§ 133,157 BGB ergibt sich das Vorliegen eines Vertrages zugunsten Dritter.
Begünstigter dieses abstrakten Schuldversprechens zugunsten Dritter ist gemäß der Selbstverpflichtung Jedermann!

Urteil des Landgerichts Bremen vom 16.06.2005